AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Aktivstalls „Piendlberg“

Josef Piendl - Aktivstall Piendlberg, Zaitzkofener Str. 19, 84069 Schierling, Deutschland
(im Folgenden „Stallbetreiber“ genannt)

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem Stallbetreiber und dem Pferdebesitzer abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erbringung von Leistungen gemäß unserem Angebot sowie für das Betreten unserer Betriebsstätte.

Unter Pferdebesitzer verstehen wir diejenige Person, welche die gebuchte Leistung unmittelbar in Anspruch nimmt.

BEACHTE:
Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Stallbetriebes und insbesondere auch zum Wohle der Tiere ist es zwingend erforderlich, dass diesen AGB und unserer Hausordnung Folge geleistet wird.

In unseren AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung

Der Stallbetreiber hat es sich zur Aufgabe gemacht, Lebensraum für Pferde mit gesundheitlich individuellen Ansprüchen zu schaffen und den Pferdebesitzern einen Service entsprechend des im Folgenden beschriebenen Leistungsangebotes zu erbringen.

Hierbei kann der Pferdebesitzer zwischen folgenden Dienstleistungen wählen:

a) Basis-Preis Pensionsplatz:
Unser Grundpaket ist perfekt geeignet für Pferdebesitzer, die täglich bei ihren Pferden sind und die Vorzüge unserer speziell für Pferde mit individuellen Ansprüchen konzipierten Stall- und Reitanlage nutzen möchten. Hier sind Zusatzleistungen wochenweise über unsere Onlineplattform zubuchbar.

  • 24-Stunden-Heubereich oder zeitgesteuerte Heuraufen
  • Kraft- und Mineralfutter aus der Kraftfutterstation
  • Tägliches Misten von Paddock- und Liegebereich
  • Tägliche Sichtkontrolle des Pferdes
  • Notfallbox (3 Tage) bei Bedarf

b) All-Inclusive Pensionsplatz:
Unser Rundum-sorglos-Paket für Pferdebesitzer, die ihr Pferd mehrmals wöchentlich, jedoch nicht täglich besuchen können und auf einen Service angewiesen sind, der auch das Ein- und Umdecken, die Versorgung mit Fliegenmaske oder Medikamenten einschließt. Lehne dich zurück! Dein Pferd bekommt täglich, was es braucht!

  • Enthält alle Leistungen des Basispakets
  • Deckenservice
  • Fliegenhaubenservice
  • Medikamentengabe
  • Notfallbox (2 Wochen) bei Bedarf

 

§ 3 Preise für die Leistungsangebote/Gebührenübersicht

Unsere Preise sind der online zur Verfügung gestellten Gebührenverzeichnis zu entnehmen. Die Preise können sich in Abhängigkeit der Kostenentwicklung für die Pferdehaltung jährlich verändern. Dies gilt ebenso für die Preise der zubuchbaren Leistungen. Etwaige Rabattierungen sind ebenfalls in der Preisliste aufgeführt.

 

§ 4 Online-Vertragsschluss/Widerruf/Reservierungsklausel

Zwischen dem Stallbetreiber und dem Pferdebesitzer wird ein Pferdepensionsvertrag geschlossen, der online vorher eingesehen und anschließend digital abgeschlossen werden kann.

Der Widerruf ist 14 Tage lang möglich.

Bei Reservierung eines Pensionsplatzes über mehr als 4 Wochen, wird die Zahlung des zum Zeitpunkt gültigen Preises für den Pensionsplatz nach Ablauf der Widerrufsfrist fällig. Die Zahlung wird mit dem Eintrittsmonat verrechnet. Entscheidet der Pferdebesitzer nach Ablauf der Widerrufsfrist den Pensionsplatz für sein Pferd nicht einzunehmen, wird der Betrag NICHT erstattet.

Der Stallbetreiber vergibt Pensionsplätze und zusätzliche Leistungen nach Termin. Die Buchung der Leistungen ist verbindlich und erfolgt online über den auf unserer Webseite befindlichen Buchungsdienst. Zusätzliche Leistungen können wochenweise und terminlich gebunden gebucht werden. Die Buchung ist verbindlich, sofern wir zu den angegebenen Verfügbarkeiten einen Platz oder Termin anbieten können.

Der Widerruf ist hier ausgeschlossen.

 

§ 5 Betriebs- und Reitordnung

Stand: 01.09.2023
Die Betriebs- und Reitordnung hält die wichtigsten Regeln für das Miteinander in unserer Reitanlage fest. Als Basis dieses Zusammenlebens und im Umgang mit Mensch und Tier gilt der gesunde Menschenverstand. Sie ist Teil der AGB und Teil des Pensionspferdevertrages.

1. Allgemeines

a. Alle Nutzer der Reitanlage achten auf einen freundlichen, fairen Umgang untereinander und vor allem mit den Pferden.
b. Das Tierschutzgesetz dient dem Zweck „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 S.1 TierSchG). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“ (§ 1 S.2 TierSchG). Darauf verpflichten sich alle Einsteller, Nutzer und Gäste unserer Anlage.
c. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) setzt als übergeordnete Ziele des Turniersports Tierschutz, Chancengleichheit und Unfallverhütung. Dazu hat sie Regeln als Bestandteil der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) erlassen, die insbesondere Turnierreiter und -fahrer, Voltigierer, aber auch alle anderen Pferdefreunde auf unserer Anlage akzeptieren und danach handeln.
d. Stallzeiten sind von 8:00 bis 22:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Betreten oder eine Benutzung der Anlage in Ausnahmefällen nur in Rücksprache mit dem Stallbetreiber zulässig.
e. Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet. Mitgebrachte Gäste und Kinder dürfen sich nicht im Paddockbereich oder auf den Weiden bewegen, da die Gefahr umgerannt zu werden zu hoch ist. Besonders Kinder sind zu beaufsichtigen und über mögliche Gefahren aufzuklären. Eltern haften für ihre Kinder. Interessierte sind jederzeit willkommen, müssen sich aber beim Stallbetreiber melden. Auf Ausnahmesituationen (insb. Integration oder Anweiden) ist Rücksicht zu nehmen.
f. Der Stallbetreiber ist verantwortlich für den Gesamtbetrieb der Anlage. Anträge, Anfragen oder Hinweise sind an den Stallbetreiber zu richten.
Kontaktnummer Verena Piendl: 015906244862
g. Weisungen des Stallbetreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen sind unbedingt Folge zu leisten. Alle hier aufgeführten Regeln gelten auch für die Gäste. Der Einsteller ist verantwortlich, sie darüber zu informieren und die Einhaltung zu garantieren.
h. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung oder die Weisungen des Stallbetreibers verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

2. Ordnung und Sauberkeit

a. Die Reitanlage (Reitplatz, Bewegungshalle, Stallungen, Sattelkammern, Außenanlagen usw.) ist sauber zu halten. Pferdeäpfel sind sofort aufzusammeln. Die Putzstände sind vor und nach dem Reiten zu säubern. Mitgebrachte Verpackungsmaterialien sind privat zu entsorgen.
b. Jedem Einsteller wird ein Sattelwagen für die Aufbewahrung der Sättel in der Sattelkammer zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist alles Equipment, Kleidung u.ä. im Sattelschrank des Einstellers aufzubewahren und dieser verschlossen zu halten. Für die eingebrachten Gegenstände des Einstellers übernimmt der Stallbetreiber keine Haftung.
c. Auf der gesamten Anlage ist von den Nutzern für Ordnung zu sorgen. Arbeitsgeräte des Stallbetreibers sind nach Benutzung wieder ordnungsgemäß und sauber an deren vorgesehenen Platz zu verbringen.

3. Parken

Das Parken ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Flächen gestattet.

4. Licht und Strom

a. Bitte das Licht, soweit es nicht erforderlich ist, ausschalten und alle Türen verriegeln. Die Nutzung des Lichts sollte tagsüber die Ausnahme sein.
b. Das Ausschalten der Stromanlage der Weiden und des Paddocks ist nicht gestattet.
c. Es ist darauf zu achten, immer alle Tore und Drähte ordentlich zu schließen. Schäden sind zu melden.

5. Rauchen

a. Das Rauchen in den Ställen/Gebäuden, auf allen Laufbereichen und Koppeln der Pferde, auf dem Reitplatz/der Bewegungshalle sowie im Reiterstüberl ist ausdrücklich verboten.
b. Die Reste der Zigaretten sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen und nicht auf den Boden zu werfen oder an anderen Plätzen abzulagern.
c. Zigarettenreste dürfen nicht in Schubkarren oder auf dem Misthaufen entsorgt werden.

6. Hunde

a. Hunde sind herzlich willkommen. Es besteht auf der gesamten Anlage Leinenpflicht.
b. Das Mitführen von Hunden auf dem Reitplatz/in der Bewegungshalle ist untersagt.
c. Hundekot ist sofort zu entfernen.

7. Reitlehrer

Der eigene Reitlehrer ist willkommen. Die Unterrichtserteilung geschieht auf eigene Gefahr.

8. Reitordnung

a. Die Reitanlage steht grundsätzlich während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Anlage für den allgemeinen Reitbetrieb einzuschränken oder zu sperren, so wird dies durch den Stallbetreiber rechtzeitig bekanntgegeben. Sollte der Reitplatz witterungsbedingt nicht nutzbar sein, so kann dieser durch den Stallbetreiber kurzfristig gesperrt werden.
b. Die Bewegungshalle kann von den Einstellern zum Bewegen der eingestellten Pferde benutzt werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
c. Der Reitplatz/die Bewegungshalle ist ordentlich und sauber zu verlassen, d.h.:

  • Pferdehufe müssen vor dem Betreten am Putzplatz gründlich ausgekratzt und von grobem Dreck/Schlamm gereinigt werden.
  • Vor Verlassen des Platzes/der Halle müssen die Hufe ebenfalls gereinigt werden.
  • Pferdeäpfel sind stets sofort abzusammeln und in die vorgesehene Karre zu entsorgen.
  • Der Hufschlag/die Zirkelspur sind glattzurechen.
    d. Unkontrolliertes Laufenlassen der Pferde auf dem Reitplatz/in der Bewegungshalle ist untersagt.
    e. Auf Unterricht, Berittpferde und junge Reiter ist besondere Rücksicht zu nehmen.
    f. Springen ist grundsätzlich erlaubt, sofern die anderen Reiter nicht behindert werden.
    g. Vor Betreten und Verlassen des Platzes/der Bewegungshalle hat jeder Benutzer auf sich aufmerksam zu machen und auf die entsprechende Antwort zu warten. Jeder Benutzer muss alle Bahnregeln kennen und hat sich stets daran zu halten.
    h. Keiner hat das Recht, den Reitplatz/die Bewegungshalle komplett für sich zu beanspruchen. Einzelnutzung ist nur dann zulässig, wenn kein anderer den Platz nutzen möchte oder es abgesprochen ist.
    i. Auf der gesamten Reitanlage besteht beim Reiten die Pflicht zum Tragen einer Reitkappe.
    j. Werden unfaire/tierschutzrelevante Trainingsmethoden oder Schreierei auf dem gesamten Gelände beobachtet, gilt: Bitte einschreiten und nicht schweigen. Unfaire/tierschutzrelevante Trainingsmethoden oder grober Umgang mit den Pferden führt zum Verweis von der Anlage.

9. Pensionspferde

a. Der Stallbetreiber überlässt Aktivstallplätze für die Unterstellung von Pferden. Für das Einstellen von Pferden ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Diese Betriebs- und Reitordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages.
b. Futter und Einstreu, soweit es sich um betriebseigene Produkte handelt, dürfen nicht selbst verteilt werden. Berechtigte Änderungswünsche zu Futter- und Einstreumenge oder -art sind an den Stallbetreiber zu richten.
c. Fütterung:

  • Das Füttern der Pferde mit Kraftfutter oder mitgebrachtem Heu, Silage usw. ist in der Herde nicht gestattet. Die Pferde können mittels des Transponders je nach abgesprochener Einstellung zeitgesteuert die Fütterungseinrichtungen der Anlage benutzen.
  • Das Füttern auf den Putzplätzen ist nur gestattet, wenn man alleine ist. Ansonsten bitte das Pferd an eine andere Stelle verbringen, damit angebundene Pferde, welche gerade nicht gefüttert werden, nicht unnötig gestresst werden.
    d. Die Zuordnung der Koppeln unterliegt dem Stallbetreiber ebenso wie die Entscheidung, wann und welche Koppeln geöffnet/geschlossen werden. In den Wintermonaten bleiben die Koppeln geschlossen.
    e. Der Stallbetreiber stellt zur Integration neu zur Herde kommender Pferde eine Integrationsbox. Nach einer individuell zwischen Einsteller und Stallbetreiber abgesprochenen Eingewöhnungszeit legt der Stallbetreiber den Zeitpunkt der Integration des neuen Pferdes fest. Ob ein Pferd in die Herde passt bzw. mit der Herde verträglich ist, liegt in der Entscheidung des Stallbetreibers. Sollte ein Pferd nicht (mehr) in die Herde passen, behält sich der Stallbetreiber das Recht vor, das Pferd aus der Herde herauszunehmen. In einer Herde kann es immer wieder zu kleineren Verletzungen kommen. Das Verletzungsrisiko durch andere Pferde unterliegt dem Einsteller.
    f. Zusatzleistungen, also Leistungen, die über die in § 1 des Einstellvertrages geregelten Leistungen des Stallbetreibers hinausgehen (bspw. Fliegenmasken-Service, Decken-Service, Medikamentengabe, etc.), werden nur nach individueller Absprache mit dem Stallbetreiber erbracht und sind entsprechend der jeweils gültigen Preisliste gesondert zu vergüten. Die Bezahlung hat zusammen mit dem Pensionspreis im Folgemonat zu erfolgen.
    g. Gem. § 1 Abs. 1 des Einstellvertrages stellt der Stallbetreiber eine Krankenbox zur Verfügung. In dem Pensionspreis gem. § 3 des Einstellvertrages sind durch die Benutzung der Krankenbox entstehende Mehrkosten von monatlich bis zu drei Tagen mitabgegolten. Bei längerer Benutzung oder besonders intensiver notwendiger Betreuung ist eine zusätzliche Vergütung zu leisten, deren Höhe der Einsteller und der Stallbetreiber individuell nach Bedarf bestimmen.

10. Datenschutz & Videoüberwachung der Anlage

Zur Sicherstellung, dass nur Berechtigte die Anlage betreten/benutzen, sowie zur Überwachung der Pferde in der Herde und zu Beweissicherungszwecken bei Sach- und Personenschäden wird die Anlage vom Stallbetreiber videoüberwacht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Einsteller und weitere Benutzer der Anlage erklären sich im Rahmen der Benutzung der Anlage hiermit einverstanden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die gespeicherten Aufzeichnungen werden regelmäßig überschrieben, eine Löschung findet spätestens nach 7 Tagen statt, sofern zur Beweissicherung keine weitere Speicherung notwendig ist.

 

 

 

 

 

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